Steinschlag

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Unter Steinschlag versteht man den Niedergang von Steinen oder Geröll an einem Berg. Steinschlag kann unterschiedliche Ursachen haben:

Erosion und Verwitterung
Durch Tiere, unachtsame Wanderer oder Kletterer können Steine losgetreten werden
Regenwasser oder Schmelzwasser kann Gestein bewegen

Auch zuvor frostgebundene Steine können bei Temperaturen oberhalb des Gefrierpunktes in Bewegung geraten. Wenn größere zusammenhängende Felspartien abbrechen, spricht man nicht mehr von Steinschlag, sondern von einem Felssturz. Einen umfangreicheren, meist rutschenden und eher lawinenähnlichen Abgang von Fels und Erdmassen bezeichnet man hingegen als Erdrutsch oder Bergrutsch.

Auch wenn Felsbeschaffenheit (brüchiger Stein), Witterung (Regen, Tauwetter), Tageszeit (Vormittagsstunden), Himmelsrichtung (durch Sonneneinstrahlung verursachte Erwärmung) und die lokale Geländegliederung (Schluchten, Rinnen) Rückschlüsse auf das Ausmaß der Steinschlaggefahr zulassen, zählt Steinschlag zu den großen, oftmals unberechenbaren Gefahren im Bergsport. In steinschlaggefährdeten Gebieten sind Steinschlaghelme dringend angeraten.

Auch Verkehrswege in Bergregionen können von Steinschlag betroffen sein. In diesem Fall muss der Benutzer damit rechnen, dass mehr oder weniger große Steine im Weg liegen, die unter Umständen ein gefährliches Hindernis darstellen können. Straßen sind daher in solchen Fällen mit dem Gefahrenzeichen Achtung Steinschlag gekennzeichnet.

Von Steinschlag spricht man im Straßenverkehr auch, wenn vorausfahrende Fahrzeuge Beschädigungen durch Steine verursachen. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um Ladungsverlust handelt, oder ob die Steine durch die Reifen aufgewirbelt wurden und es so zu einem Treffer kam. Handelt es sich um Ladungsverlust so ist grundsätzlich der Fahrzeughalter bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden verantwortlich. Sind die Steine von der Straße aufgewirbelt worden, handelt es sich um ein allgemeines Verkehrsrisiko auf dem Schaden bleibt der Fahrzeughalter / Geschädigte selbst sitzen. Für diesen Schaden kann allerdings die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Wird die beschädigte Scheibe nicht ausgetauscht, sondern repariert (der Schaden darf nicht im Sichtfeld liegen) verzichten viele Versicherungen auf die evtl. abgeschlossene Selbstbeteiligung.

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