Grenzstein


Foto aus Wikipedia, Urheber: ANKAWÜ
Grenzstein aus dem Jahr 1860 auf der ehemaligen Grenze zwischen dem Fürstentum Lippe und dem Freistaat Preußen beim Weiler Pehlen bei Bad Salzuflen-Wüsten, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen

Ein Grenzstein (auch Abmarkung, Markstein oder Bannstein) ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten (Eckpunkten, Knickpunkten oder Knotenpunkten) einer Flurstücksgrenze.

Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern. Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein (hier werden meist längere Steine als sonst üblich verwendet). In sehr lange Grenzen wurden früher so genannte Läufersteine gesetzt (meist alle 100 m). Lässt sich ein Grenzpunkt nicht direkt kennzeichnen, kann ein Grenzzeichen auch als indirekte bzw. mittelbare Vermarkung in eine der vom Grenzpunkt abgehenden Grenzen gesetzt werden (in einem kurzen Abstand, z.B. 1,00 m).

Beschaffenheit
Grenzsteine bestehen im Normalfall aus Granit- oder Zementsteinen mit einem Kreuz auf der Oberseite, ältere Abmarkungen können auch behauene oder unbehauene Feldsteine ohne Kreuz sein. Man findet auch Grenzsteine auf denen kein Kreuz, sondern der eigentliche Grenzverlauf dargestellt wird. Bei Eck- oder Knickpunkten können so auch abgewinkelte Linien gefunden werden, an manchen Grenzknoten auch stilisierte Grenzlinienverläufe in Form eines „T“. Dabei kamen die in der Region verfügbaren Gesteinsarten zur Anwendung. Es gibt solche aus Granit, Kalkstein, Marmor, Schiefer, Basaltsäulen und weiteren Arten. Bei Grenzen im alpinen Gelände wurden die Grenzmarkierungen (Kreuze, Linien, Wappen und Jahreszahlen) als Felsmarch häufig auch in den gewachsenen Fels oder in einzelstehende, große Felsen eingehauen.

An den Grenzen von Landgütern oder herrschaftlichen Wäldern gibt es noch zahlreiche historische, künstlerisch ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften. Zur Markierung kirchlichen Grundbesitzes wurden ebenso Grenzsteine gesetzt.

Moderne Formen
Statt Grenzsteinen werden – in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen (sowie in Deutschland je nach den Bundesland-abhängigen Vermessungsvorschriften) – auch andere Vermarkungsarten verwendet. In städtischem oder verbauten Gebiet sind dies vor allem: Grenzmarke mit Schraubgewinde, Rohr mit Plastikkappe, Meisselkreuz, Stahl-Nagel oder Messingbolzen, überwiegend mit Inschrift „Grenzpunkt“. In neuerer Zeit kommen teilweise auch Grenzsteine aus Kunststoff zum Einsatz. Vor dem Abschluss einer laufenden Vermessung sind auch vorläufige Zeichen (Tagesmarken) wie Holzpflöcke oder Stangen (auch Fluchtstangen) in Verwendung.

Grenzsteine können mit so genannten „unterirdischen Sicherungen“, „Untervermarkungen“ oder „Zeugen“ versehen sein, der zum Beispiel aus einer mit dem Hals nach unten gerichteten Glasflasche, Tonkegel oder einer konischen Plastikmarke unter dem Grenzstein besteht. In vielen Regionen wurden auch Tonzeugen verwandt. Das sind meist rechteckige oder dreieckige Tonscheiben mit dem Wappen der Gemarkung drauf. Diese Zeugen sollen bei wichtigen Grenzen eine Wiederherstellung ermöglichen bzw. bezeugen die Richtigkeit des Grenzsteines, wenn der Stein z. B. durch den Pflug herausgerissen wird. Bei höheren Genauigkeitsansprüchen kann der Zeuge mit dem Theodolit oder einem Schnurgerüst abgelotet werden.

Gesetzliche Regelungen
In Deutschland wird nach dem Strafgesetzbuch das Entfernen, Unkenntlichmachen oder Versetzen eines Grenzsteins in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, mit einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt zudem nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quelle Text: Wikipedia

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